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Flößerverein Neckarsulm 1997 e. V.
Satzung des
§ 1 Name
§ 2 Zweck
§ 3 Verbandsmitgliedschaften
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Aufnahmegebühr
§ 8 Präsidium
§ 9 Vertretung des Vereins
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 12 Beurkundung der Beschlüsse
§ 13 Besondere Satzungsänderungen
§ 14 Besondere Regelungen bei Abstimmungen
§ 15 AuflösungVorstand des Flößervereines Neckarsulm e.V.
Satzung desFlößerverein Neckarsulm 1997 e. V. § 1 Name Der Verein trägt den Namen "Flößerverein Neckarsulm 1997.
Der Verein hat seinen Sitz in Neckarsulm.
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz "e. V.".
§ 2 Zweck
a. |
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Er dient der Förderung der Flößerkunst und Flößerkultur sowie der Ausübung von Flößerbetrieb. Die Hauptversammlung des Vereins kann die neuer Abteilungen beschließen, welche die Satzung des Hauptvereins anerkennen. |
b. |
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch kulturelles Engagement wie z. B. die Erforschung der Flößerhistorie, Pflege nationaler und internationaler Kontakte und Austausch mit gleichgesinnten Vereinen wie auch durch die Ausübung von Flößerei. |
c. |
Parteipolitische, religiöse oder rassische Ziele dürfen innerhalb des Vereins nicht verfolgt werden. |
d. |
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
e. |
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
f. |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. |
§ 3 Verbandsmitgliedschaften Der Verein kann aufgrund Beschluß der Hauptversammlung den entsprechenden Verbänden beitreten und unterwirft sich dann deren Satzungen, Spiel- Disziplinar- und Rechtsordnungen.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen und juristischen Personen erwerben, die die Satzung des Vereines anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist möglichst schriftlich(bei Minderjährigen durch die gesetzlichen Vertreter) beim Präsidium zu beantragen, das über die Aufnahme in den Verein entscheidet.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Präsidium des Vereins zu erklären. Er wird daraufhin zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Der Ausschluß eines Mitglieds kann vom Präsidium beschlossen werden, falls das Mitglied
a. In unzumutbarer Weise des Vereinsfrieden schädigt(hierzu ist der Betroffene anzuhören)
b. Mit seinem Vereinsbeitrag mehr als 6 Monate im Verzug ist.
Über eine eventuelle Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste Vorstandssitzung nach Anhörung des Betroffenen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Es ist ein Beitrag zu entrichten. Die Höhe und die Fälligkeit wird durch die Beitragsordnung geregelt.
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§ 7 Aufnahmegebühr
Es ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe und die Fälligkeit wird durch die Beitragsordnung geregelt.
§ 8 Präsidium
Das Präsidium besteht aus
dem Präsident, dem Vizepräsident, dem Schriftführer und dem Kassier
Die Präsidiumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben..
Auch vor Ablauf der Amtszeit kann die Mitgliederversammlung Präsidiumsmitglieder abberufen und neu bestellen.
Das Präsidium leitet den Verein entsprechend dieser Satzung; es faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
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§ 9 Vertretung des Vereins
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsident und Vizepräsident vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt (Vorstand gemäß § 26 BGB).
Im Innenverhältnis soll gelten, daß der Vizepräsident nur nach Abstimmung mit dem Präsident tätig werden darf.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich im 1. Quartal statt. Sie ist das oberste Vereinsorgan und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; dies gilt auch bei Satzungsänderungen.
Die Mitglieder werden durch den Präsident oder den Vizepräsident oder den Schriftführer in schriftlicher Form unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 3 Wochen eingeladen. Ordnungsgemäß einberufene Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig.
Bis eine Woche vor der Versammlung können weitere Tagesordnungspunkte auf Antrag von Mitgliedern aufgenommen werden.
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Es ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies das Präsidium beschließt oder wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder unter Angabe von Grund oder Gründen schriftlich beantragt wird.
§ 12 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Präsidiumssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsident oder dem Vizepräsident und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
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§ 13 Besondere Satzungsänderungen
Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder dem Finanzamt verlangt werden, kann das Präsidium mit einfacher Mehrheit beschließen.
§ 14 Besondere Regelungen bei Abstimmungen
Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Präsident.
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§ 15 Auflösung
Die Auflösung des Vereines ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung möglich und bedarf einer Mehrheit von ¾ seiner Mitglieder. Das Vereinsvermögen ist für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
Der Verein wurde am 2. Dezember 1997 in Bad Wimpfen gegründet. Das Präsidium wurde gleich gewählt.
Die Satzung wurde am 15. Dezember 1997 errichtet.
Am 2. Dezember 1997 wurde folgender Vorstand gewählt:
Präsident: Ralf L, Dachdeckermeister,
Vizepräsident: Uwe U, Schwimmeister,
Schriftführer: Martin D,
Kassier: Thomas M, Versicherungsfachwirt
Kassenprüfer: Rolf D
Es waren sieben Gründungsmitglieder anwesend. Der Präsident, Vizepräsident, Schriftführer, Kassier und Kassenprüfer wurden mit jeweils sieben Stimmen gewählt.
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me@dia-maier.de, Tel. 07132/44214
Stand: 20.08.98